Möglichkeiten der Arbeit oder Ausbildung im Medizinbereich für philippinische Staatsangehörige

Sie wollen als philippinischer Arzt oder als Pflegefachkraft nach Deutschland kommen und in Deutschland arbeiten? Oder Sie wollen als Schulabsolvent einer philippinischen Schule in Deutschland eine Ausbildung machen? Das ist eine gute Entscheidung.

Deutschland ist und bleibt ein beliebtes Land für Arbeitsmigration auch für philippinische Gesundheitsfachkräfte. Die Arbeitsbedingungen in Deutschland sind gut und werden immer besser. Arbeitnehmer in Deutschland sind im Alter, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall und Pflege gut abgesichert. In Deutschland lassen sich Freizeit, Familie und Arbeit dank flexibler Arbeitszeitgestaltung gut verwirklichen. Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz werden groß geschrieben.

Darüber hinaus werden Löhne in Deutschland verlässlich und pünktlich gezahlt. Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber werden Arbeitnehmer durch Betriebsräte oder durch das funktionierende Gerichtswesen unterstützt.

Die folgenden Möglichkeiten stehen Ihnen offen:

Visum zur Ausbildung als Pflegefachkraft in Deutschland: Informationen und Antragstellung

Wenn Sie als philippinischer Staatsbürger eine betriebliche Berufsausbildung als Pflegefachkraft in Deutschland absolvieren wollen, können Sie ein Visum gemäß §16a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und §8 Abs. 1 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) beantragen.

Wer kann ein Visum beantragen?

·  Philippinische Bürger, die nach Deutschland kommen möchten, um eine Ausbildung zur Pflegefachkraft zu beginnen, müssen in der Regel einen Sekundarabschluss nachweisen, der mindestens dem deutschen Realschulabschluss entspricht. Dies ist die mittlere Reife und wird in der Regel nach 10 Jahren Schulbildung erreicht.

·  Auf den Philippinen entspricht dies normalerweise dem High School Diploma nach Abschluss der K-12-Schulbildung, die seit 2016 als Standard gilt. Der Abschluss der 12. Klasse ist entscheidend, um die formale Bildungshürde zu erfüllen.Notwendige

Sprachkenntnisse

  • Für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf (z. B. Krankenpfleger, Bäcker, Hotelfachmann) wird ein Deutschzertifikat B1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (z. B. Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL) verlangt.
  • oder ein A2 Sprachzertifikat und eine Arbeitgeberbestätigung, dass die für die konkrete Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind oder durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen.

Benötigte Unterlagen

  1. Reisepass.
  2. Antragsformular.
  3. Zwei biometrische Passfotos.
  4. Visumgebühr
  5. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde (im beschleunigten Fachkräfteverfahren).
  6. Avisierter Ausbildungsvertrag.
  7. Avisierter Ausbildungsplan.
  8. Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Sperrkonto mit festgelegtem Betrag der monatlich abgehoben werden kann).
  9. Tabellarischer Lebenslauf.
  10. Motivationsschreiben.
  11. Nachweis der Sprachkenntnisse (B1 = ausreichende Deutschkenntnisse) oder ein A2 Sprachzertifikat und eine Arbeitgeberbestätigung hinsichtlich ausreichender Deutschkenntnisse
  12. Krankenversicherungsnachweis.
  13. Im Fall eines ausbildungsvorbereitenden Sprachkurses, bitte zusätzlich (Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs, Nachweis einer Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt, s.o., Nachweis der Lebensunterhaltssicherung auch für den Zeitraum des Sprachkurses, s.o.)

Visum für eine Anerkennungspartnerschaft

Arbeitnehmer mit einem ausländischen Berufsabschluss, auf den Philippinen zum Beispiel der B. S. in Nursing, der in Deutschland noch nicht vollständig anerkannt ist, können ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft beantragen. Dies gilt für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe) und nicht reglementierte Berufe (z. B. Tourismus).

Notwendige Sprachkenntnisse

  • Für die Anerkennungspartnerschaft als Pflegefachkraft aus den Philippinen wird ein Deutschzertifikat B1 benötigt.

Notwendige Berufsausbildung

  • Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf im Herkunftsland.

Benötigte Unterlagen

  1. Reisepass.
  2. Antragsformular.
  3. Biometrische Passfotos.
  4. Visumgebühr.
  5. Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft und Arbeitsvertrag.
  6. Anerkennungsbescheid der deutschen Behörde.
  7. Nachweis der Sprachkenntnisse (B1 = ausreichende Deutschkenntnisse).
  8. Krankenversicherungsnachweis.

Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist speziell für reglementierte Berufe wie Ärzte vorgesehen und ermöglicht die Teilnahme an Prüfungen zur Berufszulassung.

Notwendige Sprachkenntnisse:

  • Deutschzertifikat B2 für Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Ärzte, Krankenpfleger).

Notwendige Bildungsabschlüsse

  • Ein Diplom oder Abschluss einer ausländischen Berufsqualifikation.
  • Anerkennungsbescheid der deutschen Behörde, dass eine Prüfung zur Berufszulassung erforderlich ist.

Benötigte Unterlagen

  1. Reisepass.
  2. Antragsformular.
  3. Biometrische Passfotos.
  4. Visumgebühr.
  5. Anerkennungsbescheid, dass eine Prüfung erforderlich ist.
  6. Nachweis der Anmeldung zur Prüfung.
  7. Nachweis über Lebensunterhalt und Krankenversicherung.

Visum für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung

Fachkräfte mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung, die als gleichwertig zur deutschen Berufsausbildung anerkannt wurde, können ein Visum zur Erwerbstätigkeit gemäß § 18a AufenthG beantragen.

Notwendige Sprachkenntnisse

  • Deutschzertifikat B1 für qualifizierte Berufe.

Notwendige Bildungsabschlüsse

  • Anerkennungsbescheid der zuständigen deutschen Behörde über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung.

Benötigte Unterlagen

  1. Reisepass.
  2. Antragsformular.
  3. Biometrische Passfotos.
  4. Visumgebühr.
  5. Anerkennungsbescheid der deutschen Behörde.
  6. Nachweis der Krankenversicherung.

Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Philippinische Ärzte mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss (oder auch mit einem deutschen Hochschulabschluss) können ein Visum zur Erwerbstätigkeit gemäß § 18b AufenthG beantragen.

Notwendige Sprachkenntnisse:

  • Deutschzertifikat B2 für akademische Berufe, abhängig von der Tätigkeit.

Notwendige Bildungsabschlüsse:

  • Ein anerkanntes Hochschuldiplom (z. B. Bachelor, Master) oder ein ausländischer Abschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss gleichgestellt ist.

Benötigte Unterlagen:

  1. Reisepass.
  2. Antragsformular.
  3. Biometrische Passfotos.
  4. Visumgebühr.
  5. Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde über die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses.
  6. Nachweis der Krankenversicherung.

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