Aufnahme einer Berufsausbildung (§16a AufenthG)
Wer kann sich bewerben?
Sie wohnen nicht in Deutschland, haben einen Schulabschluss und möchten gerne in Deutschland eine Ausbildung beginnen? Sie sind als deutsche Arbeitgeber auf der Suche nach Auszubildenden? Dann können wir versuchen, Ihnen dazu zu verhelfen, dass für beide Seiten ein angenehmes Ausbildungsverhältnis zustande kommt.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
- Unterstützung bei Einreise und Umzug
Aufnahme einer Berufsausbildung (§16a AufenthG)
Erforderliche Unterlagen:
- Vollmacht, ggf. Untervollmacht
- Gültiger Reisepass als Farbscan
- Erklärung zu Visaverfahren
- Schulabschlusszeugnis (im Original sowie mit Übersetzung)
-
Beidseitig unterschriebener Ausbildungsvertrag
(Eventuell Maßnahmen zur Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Mietkostenübernahme, etc.) - Anmeldung zur Berufsschule
- Sprachnachweis B1 (ausreichende Deutschkenntnisse)
- Lebenslauf
Wir stimmen Ihre Qualifikationen und Präferenzen mit passenden Positionen ab, um sicherzustellen, dass Ihre Fähigkeiten und Karriereziele optimal berücksichtigt werden.
Von der Bewerbung bis zur Einarbeitung begleiten wir Sie bei jedem Schritt und unterstützen Sie bei der Bürokratie, den Visa-Anträgen und dem Umzug.
Wir beraten und unterstützen Sie in Bezug auf Sprach- und Integrationskurse, um Ihnen einen reibungslosen Übergang in Ihre neue Rolle und in die Gemeinschaft zu ermöglichen.
Wer kann sich bewerben?
Wir freuen uns über Anfragen von Gesundheitsfachkräften mit abgeschlossenen Studien in Bereichen wie:
- Medizin
- Pflegebereich
- Pharmazie
- Zahnmedizin
- Physiotherapie
- Medizintechnik
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