Das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Familienangehörige – Ein Überblick

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet nicht nur für Fachkräfte selbst, sondern auch für ihre Familienangehörigen eine attraktive Möglichkeit, schnell und unkompliziert nach Deutschland einzureisen. In diesem Artikel erklären wir, wie das Verfahren für Ehe- bzw. Lebenspartner sowie minderjährige, ledige Kinder funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Familiennachzug im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst neben der Fachkraft selbst auch den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie minderjährige, ledige Kinder. Diese können entweder gemeinsam mit der Fachkraft einreisen oder innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nachziehen – je nach Gültigkeitsdauer des Visums der Fachkraft.

Wichtiger Hinweis: Einbeziehung der Familienangehörigen

Es ist ratsam, die Einbeziehung der Familienangehörigen bereits bei Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde mitzuteilen. Spätestens jedoch sollte dies bis zur Erteilung der Vorabzustimmung erfolgen. Dies beschleunigt den Prozess erheblich und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

Voraussetzungen für den Ehe- bzw. Lebenspartner

Um als Ehe- oder Lebenspartner nach Deutschland einreisen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Anerkennung der Ehe oder Lebenspartnerschaft: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss sowohl im Herkunftsland staatlich anerkannt als auch in Deutschland rechtsgültig sein.
  2. Dokumente: Der Ehe- oder Lebenspartner muss die folgenden Dokumente vorlegen:
    • Anerkannter und gültiger Reisepass oder Passersatz
    • Vollmacht des Ehe-/Lebenspartners auf den Arbeitgeber
    • Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde in Original oder als amtlich beglaubigte Kopie, ergänzt durch eine deutsche Übersetzung
  3. Sprachzertifikat: Ein Sprachnachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) ist erforderlich. Ausnahmen gelten in den Fällen des § 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG.

Voraussetzungen für minderjährige, ledige Kinder

Auch minderjährige, ledige Kinder können im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nachziehen. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Altersgrenze: Die Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen ledig sein (nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet).
  2. Dokumente: Folgende Dokumente sind vorzulegen:
    • Anerkannter und gültiger Reisepass oder Passersatz des Kindes
    • Vollmacht der sorgeberechtigten Eltern auf den Arbeitgeber
    • Geburtsurkunde in Original oder als amtlich beglaubigte Kopie, ergänzt durch eine deutsche Übersetzung

Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichender Wohnraum

Ein zentrales Kriterium für den Familiennachzug ist der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts der gesamten Familie. Der Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gesichert sein.

Wohnraumbedarf:

  • Für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren müssen mindestens 12 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen.
  • Für Kinder unter 6 Jahren beträgt der Mindestbedarf 10 m².

Auch wenn das Gehalt der Fachkraft möglicherweise nicht ausreicht, kann der Lebensunterhalt durch andere Mittel nachweislich gesichert werden. Ausnahmen vom Nachweis über ausreichenden Wohnraum sind in den Fällen des § 29 Abs. 5 AufenthG möglich.

Fazit

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erleichtert nicht nur den Fachkräften selbst die Einreise, sondern auch ihren Familienangehörigen. Wichtig ist, die notwendigen Dokumente frühzeitig bereitzustellen und die Einbeziehung der Familienmitglieder bereits bei der Antragstellung mitzuteilen. Dies sorgt für einen zügigen Ablauf und erleichtert den Start in Deutschland.

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